Über uns - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB
AGB der
Hammerschmied GmbH,
Hammerschmiedstraße 1, 2013, Göllersdorf
FN 62316 t des LG Korneuburg

Fassung vom 25.5.2021


Allgemeine Geschäftsbedingungen der HAMMERSCHMIED GMBH


Anwendungsbereich.

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge
anzuwenden, die zwischen der HAMMERSCHMIED GMBH (kurz: HAMMERSCHMIED) und Dritten (AG) abgeschlossen werden. Diese AGB gelten auch für spätere Verträge, ohne dass auf sie im Einzelfall erneut noch Bezug
genommen werden muss. AGB des AG werden nicht zum Vertragsinhalt.
1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese zwischen HAMMERSCHMIED und dem AG schriftlich
vereinbart sind; sie ersetzen diese AGB nur so weit, wie sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen. Wenn eine der
in diesen AGB getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen in diesen
AGB getroffenen Regelungen.
1.3 HAMMERSCHMIED schließt ausschließlich mit anderen Unternehmern Verträge. Der AG bestätigt mit konstitutiver
Wirkung, dass er unternehmerisch tätig ist und den Vertrag mit HAMMERSCHMIED als Unternehmer abschließt. Der
zwischen HAMMERSCHMIED und dem AG abgeschlossene Vertrag ist somit beiderseitig unternehmensbezogen.


Leistungen.

2.1 HAMMERSCHMIED erbringt im ordentlichen Geschäftsbetrieb Leistungen, die folgenden Bereichen zugeordnet
werden:
2.1.1 Verkauf von neuen Landmaschinen,
2.1.2 Verkauf von gebrauchten Landmaschinen,
2.1.3 Service und Instandhaltung von Landmaschinen, und
2.1.4 Verkauf von Ersatzteilen.
2.2 Darüber hinausgehende Leistungen werden von HAMMERSCHMIED als außerordentliche Leistungen nur erbracht,
wenn sie ausdrücklich schriftlich mit firmenmäßiger Zeichnung von HAMMERSCHMIED vereinbart sind.


Anbot, Preis, Anzahlung, Kostenvoranschlag.

3.1 Die im Web-Shop bzw. sonst von HAMMERSCHMIED angebotenen Waren und Dienstleistungen sind unverbindliche
Einladungen an den AG, ein Kauf- oder sonstiges Vertragsanbot abzugeben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich
als verbindlich bezeichnet werden. Mündliche oder telefonische Erklärungen von HAMMERSCHMIED – gleich welcher Art – sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
3.2 Bei Angeboten des AG ist dieser zumindest 14 Tage an sein Anbot gebunden. Eine Bestellung/ein Anbot ist von
HAMMERSCHMIED rechtzeitig angenommen, wenn HAMMERSCHMIED die Annahme innerhalb von 14 Tagen erklärt.
3.3 Alle Abschlüsse und Vereinbarungen/Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie von HAMMERSCHMIED schriftlich
bestätigt wurden oder HAMMERSCHMIED mit der Erfüllung der Vereinbarung/Bestellung begonnen hat. Änderungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie zwischen HAMMERSCHMIED und dem AG schriftlich vereinbart sind.
3.4 Alle von HAMMERSCHMIED angegebenen Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich erklärt ist. Preise sind jeweils noch um Kosten der Verpackung, Transportkosten, Spesen, Zölle
und Abgaben zu erhöhen. Für die Kosten der Verpackung und die Transportkosten sind die von HAMMERSCHMIED
jeweils bekannt gegebenen Tarife vereinbart.
3.5 Ein von HAMMERSCHMIED gemachtes Angebot bzw. gemachte Annahmeerklärung, die verschiedene in Punkt 2
genannte Leistungen oder eine pauschale Erklärung zum Gegenstand hat, gilt als Angebot oder Annaheerklärung
über jeweils eine der in Punkt 2 genannten Leistungen, die der Erklärung am ehesten entspricht. Eine von HAMMERSCHMIED abgegebene Erklärung zerfällt in so viele gesonderte Erklärungen, als in Punkt 2 genannte Leistungen umfasst sind. Gleiches gilt sinngemäß für Erklärungen des AG.
3.6 Die in Punkt 2 genannten Leistungen sind teilbar. Teilbar sind auch einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungs-
gruppe (Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.4). Der AG ist verpflichtet, einzelne Teilleistungen (Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.4) als
Erfüllung des Vertragsteils anzunehmen. HAMMERSCHMIED ist berechtigt, einzelne Teilleistungen (Punkt 2.1.1 bis
Punkt 2.1.4) unabhängig von anderen Teilleistungen zu erfüllen.
3.7 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird auf das vereinbarte Entgelt angerechnet, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Für Kostenvoranschläge wird keine Gewähr für die Richtigkeit
übernommen. Sollte sich nach Zustandekommen des Vertrages eine Erhöhung der aus dem Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten um mehr als 15% ergeben, wird HAMMERSCHMIED den AG davon unverzüglich verständigen.
Der AG kann sich nach der Anzeige mit der Erhöhung einverstanden erklären oder vom Vertrag – unter Abgeltung
des bisherigen Aufwands – zurücktreten. Soweit eine Erhöhung bis zu 15 % der aus dem Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten eintritt, ist eine gesonderte Verständigung des AG nicht erforderlich und diese Kosten können ohne
weiteres in Rechnung gestellt werden.
3.8 Bei Vertragsverhältnissen, die eine wiederkehrende Leistung von HAMMERSCHMIED zum Gegenstand haben (Dauerschuldverhältnis) ist der vereinbarte Preis wertgesichert. Als Berechnung für die Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender
Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die bei Vertragsabschluss verlautbarte Indexzahl. Der
Preis erhöht und vermindert sich in jenem Ausmaß, in dem sich der Verbraucherpreisindex 2020 verändert, wobei
eine Veränderung der Indexzahl bis ausschließlich 2% unberücksichtigt bleibt. Wird jedoch das Ausmaß von 2%
überschritten, wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Veränderungen des Preises wird HAMMERSCHMIED dem AG jeweils schriftlich bekannt geben. Der AG ist zur Bezahlung des erhöhten Preises ab der Bekanntgabe verpflichtet.

Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht.

4.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HAMMERSCHMIED. HAMMERSCHMIED ist auch berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung den Typenschein des verkauften Fahrzeugs zurückzubehalten. Der AG ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen. Der AG ist
verpflichtet, bei einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff auf die Vorbehaltsware den Dritten auf das Eigentum
von HAMMERSCHMIED hinzuweisen.
4.2 Der AG ist verpflichtet, auf Verlangen von HAMMERSCHMIED die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf
den vollen Wert gegen alle Risiken zu versichern.
4.3 Gerät der AG in Zahlungsverzug ist HAMMERSCHMIED berechtigt, die in seinem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass diese Rücknahme einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
4.4 Sämtliche technischen Unterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches
bleiben geistiges Eigentum von HAMMERSCHMIED und dürfen anderweitig nicht verwendet, insbesondere weitergegeben, vervielfältigt und veröffentlicht werden.

Rücktritt, Vertragsstrafe.

5.1 Der AG kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn HAMMERSCHMIED dem Rücktritt ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Von der Zustimmung ausgenommen sind gesetzliche Rücktrittsrechte des AG.
5.2 Für den Fall, dass der AG von einem Vertrag mit Zustimmung von HAMMERSCHMIED zurückgetreten ist, schuldet
der AG verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vereinbarten Entgelts. Die Vertragsstrafe dient der Abgeltung der mit der Vertragserfüllung verbundenen Kosten sowie dem entgangenen Deckungsbeitrag.
Der Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.


Leistungsausführung, Fristen und Termine.

6.1 Zur Ausführung der Leistung ist HAMMERSCHMIED frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind, der AG seine Verpflichtungen erfüllt sowie die Voraussetzungen zur Vertragserfüllung geschaffen hat. Ein Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des AG.
6.2 Der AG hat an der Vertragserfüllung gehörig mitzuwirken. Er hat die Voraussetzungen für eine Anlieferung der
erforderlichen Maschinen, Materialien und Geräte an den Leistungsort zu schaffen bzw. sicherzustellen. Allenfalls
erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden, sind vom AG beizubringen. Er hat die Übernahme 
der jeweils angelieferten Geräte und Materialien zu bestätigen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der AG auf seine Kosten zu veranlassen.
6.3 Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine sind für HAMMERSCHMIED nur dann verbindlich, wenn HAMMERSCHMIED deren Einhaltung im Einzelfall als "fix" zugesagt hat und HAMMERSCHMIED die schriftliche Anzeige des
AG zugegangen ist, dass die Voraussetzungen für die Leistungserbringung geschaffen sind. Werden der Beginn der
Leistungsausführung oder die Ausführung durch Umstände verzögert, die nicht von HAMMERSCHMIED zu vertreten
sind (Streik, Mängel an Betriebsstoffen, Maschinenschaden, Pandemie, etc.) werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der "fix" zugesagten Termine entsprechend der Dauer der Verzögerung, mindestens jedoch für jeweils sechs Wochen, hinausgeschoben. Ist die Verzögerung dem AG zuzurechnen, hat er die
auflaufenden Mehrkosten, insbesondere Kosten für anfallende Stehzeiten oder Erhöhungen der Material- oder Arbeitskosten zu tragen.
6.4 Geringfügige und dem AG zumutbare Änderungen der Leistungsausführung bzw. Vertragsänderungen bleiben
HAMMERSCHMIED vorbehalten und werden vom AG vorweg ausdrücklich genehmigt.
6.5 Kann die Ware dem AG zum vereinbarten Liefer- bzw. Fertigstellungstermin ohne Verschulden von HAMMERSCHMIED nicht übergeben werden, so schuldet der AG die durch den frustrierten Zustellungsversuch angelaufenen
Kosten des Transports sowie des Rücktransports. HAMMERSCHMIED ist berechtigt, dem AG den Termin eines zweiten Zustellversuchs einseitig festzusetzen. Sofern auch dieser frustriert bleibt, ist HAMMERSCHMIED berechtigt, das
Vertragsverhältnis aufzulösen.
6.6 Der AG erklärt, dass die für den AG jeweils vor Ort einschreitenden Dritten mit entsprechender Vollmacht ausgestattet sind. Der Vollmachtsumfang umfasst zumindest all jene rechtlichen Angelegenheiten, welche mit der Leistungserbringung in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen; somit insbesondere das Recht, im Namen der
AG Änderungen der Leistungsausführung zu verlangen oder Erklärungen aller Art entgegenzunehmen.
6.7 Gerät der AG bei einem Vertragsverhältnis in Zahlungsverzug, ist HAMMERSCHMIED berechtigt, die Erfüllung
seiner Verpflichtungen aus allen offenen Vertragsverhältnissen zu verweigern, solange der Zahlungsverzug andauert.
6.8 Der AG hat für gekaufte mangelfreie (Ersatz)teile kein Rückgaberecht. Wenn sich HAMMERSCHMIED dennoch
freiwillig und ohne Rechtspflicht zur Rückgabe eines (Ersatz)teils einverstanden erklärt, verrechnet HAMMERSCHMIED dem AG ein angemessenes Entgelt für die Wiedereinlagerung. Die Höhe des Entgelts hängt vom Kaufpreis und vom Alter des (Ersatz)teils ab.


Zahlung, Aufrechnungsverbot, Abtretungsverbot.

7.1 Dem Vertragsverhältnis liegt ein Kostenvoranschlag, ein Kaufpreis oder ein Pauschalpreis zugrunde. Pauschaliert
sind Preise nur, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet werden ("fix"). Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist,
ist der Kaufpreis im Voraus zu zahlen. HAMMERSCHMIED ist berechtigt, bei Vertragsabschluss bis zu 50% des vereinbarten Entgelts als Anzahlung und nach Leistungsfortschritt Teilzahlungen zu verlangen.
7.2 Ist der AG in Verzug, schuldet dieser
7.2.1 Verzugszinsen von 9 % p.a. vom offenen Betrag der Rechnung,
7.2.2 im Fall einer höheren Zinsbelastung von HAMMERSCHMIED durch einen Bankkredit gegebenenfalls höhere
Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes,
7.2.3 den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder
gerichtlicher Art in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung,
7.2.4 eine Vertragsstrafe von 10 % des offenen Betrages.
7.3 Zahlungen des AG werden zunächst zur Verringerung der offenen Kosten, dann zur Verringerung aller offenen
Zinsen und danach zur Verringerung des Kapitals der offenen zahlbaren Rechnungen, die am längsten offen sind,
verwendet, ungeachtet einer allfälligen anderen Widmung einer Zahlung durch den AG.
7.4 Von HAMMERSCHMIED gewährte Preisnachlässe (Rabatte, etc.) begründen keinen Anspruch des AG auf gleiche
oder ähnliche Preisnachlässe bei künftigen Vertragsabschlüssen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist durch den AG
verfallen alle von HAMMERSCHMIED gewährten Vergütungen (Rabatte, etc.).
7.5 Die Aufrechnung von (auch konnexen) Forderungen des AG mit solchen von HAMMERSCHMIED ist - ausgenommen
§ 6 Absatz 1 Z 8 KSchG – ausgeschlossen.
7.6 Der AG erklärt seine Zustimmung, dass Rechnungen und Mahnungen von HAMMERSCHMIED per E-Mail versendet
werden können.


Gewährleistung.

8.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an bzw. mit der Übernahme durch den AG bzw. im Fall deren
Unterbleibens aus Gründen in der Sphäre des AG spätestens bei Rechnungslegung; sollte der AG bereits vor Übergabe bzw. Übernahme der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen, so beginnt die Gewährleistungsfrist
bereits ab diesem Zeitpunkt.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Mängel müssen vom Unternehmer binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit des
Mangels schriftlich gerügt werden, andernfalls die Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Sache untergehen.
8.3 Das Recht des AG den Vertrag wegen eines Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder Verkürzung über der
Hälfe anzufechten, wird ausgeschlossen.
8.4 Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der AG oder Dritte an den Vertragsgegenständen Reparaturen, Reinigungen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vornehmen. Auch ist die Gewähr ausgeschlossen für Schäden und
Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw. unsachgemäße Handhabung, außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhaltung, normale Abnutzung, Verwendung von nicht vom
Hersteller oder von HAMMERSCHMIED empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf Datenübertragungseinrichtungen und deren Zuleitungen, sowie auf gewaltsame Zerstörung, Unfall, vermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag und sonstige Fälle höherer
Gewalt zurückzuführen sind.
8.5 Teile der erbrachten Leistungen (Punkt 2), die nicht unmittelbar von einem Mangel betroffen sind, führen zu keinen
Gewährleistungsansprüchen. Der AG kann bei einer teilweisen Mangelhaftigkeit lediglich den Entgeltteil, der auf die
mangelhafte Leistung (Ware) entfällt, zurückbehalten. Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer, sind daher darüber hinaus
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.6 HAMMERSCHMIED behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch seiner Wahl durch Verbesserung,
Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Wählt HAMMERSCHMIED die Verbesserung, hat er zumindest zwei
Verbesserungsversuche, bis der AG andere Ansprüche geltend machen kann. Behebungen eines vom AG behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis des behaupteten Mangels dar.
8.7 Die Verbesserung des Mangels hat an der Geschäftsanschrift (Punkt 11.1) von HAMMERSCHMIED zu erfolgen. Der
AG ist bei einer Verbesserung verpflichtet, die Sache HAMMERSCHMIED an seiner Geschäftsanschrift (Punkt 11.1)
zu übergeben. Wenn eine Verbesserung an der Geschäftsanschrift von HAMMERSCHMIED nicht möglich oder nicht
tunlich sein sollte, hat HAMMERSCHMIED bei einer (freiwillig vorgenommenen) Verbesserung vor Ort Anspruch auf
Ersatz des gesetzlichen Kilometergeldes. Wenn die Verbesserung - auf Verlangen des AG - am Wochenende, einem
gesetzlichen Feiertag oder zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr stattfinden soll, hat der AG die dadurch anfallenden
Mehrkosten, insbesondere die höheren Lohnkosten, zu ersetzen.
8.8 Der AG hat zu beweisen, dass ein Mangel im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
8.9 Sind Mängelbehauptungen des AG unberechtigt, ist er verpflichtet, HAMMERSCHMIED den entstandenen Aufwand
für die Feststellung der Mängelfreiheit angemessen zu ersetzen.
8.10 Jede weitere Nutzung des mangelhaften Leistungsgegenstands, durch welchen ein weitergehender Schaden droht
oder eine Ursachenerhebung erschwert wird, ist vom AG unverzüglich einzustellen.


Schadenersatz.

9.1 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden, Vermögensschäden, den Ersatz für Mangelfolgeschäden
und dem entgangenen Gewinn des AG wird ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der AG
zu beweisen.
9.2 Der AG kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Leistung verlangen; wenn beides unmöglich oder für HAMMERSCHMIED mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann HAMMERSCHMIED sofort Geldersatz leisten. Punkt 8.2 bleibt davon unberührt.
9.3 Der AG hat Schadenersatzansprüche bei sonstigem Verlust innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens
gerichtlich geltend zu machen; jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
9.4 Die Höhe des Schadenersatzes ist mit der Höhe des vereinbarten Nettoentgelts beschränkt.


10  Produkthaftung.

Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit,
die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über 
Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen
oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.


11  Erfüllungsort, Rechtswahl, Datenschutz.

11.1 Erfüllungsort ist in 2013 Göllersdorf, Hammerschmiedstraße 1.
11.2 Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, auf die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
anzuwenden sind, ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
11.3 Die Grundsätze der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung festgelegt.
11.4 Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen
HAMMERSCHMIED und dem AG geschlossenen Verträgen wird die örtliche Zuständigkeit des am Sitz von HAMMERSCHMIED sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.


Zusatz zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der HAMMERSCHMIED GMBH für den Einkauf im Webshop


1 Allgemeines.

1.1 HAMMERSCHMIED gibt dem AG die Möglichkeit, über den Webshop der Kramp GmbH, 4600 Wels, Durisolstr. 11
(kurz: KRAMP) Produkte von HAMMERSCHMIED zu speziellen Konditionen zu erwerben.
1.2 Der Webshop, die Bestellabwicklung, die Nachverfolgung, Verarbeitung sowie Lieferung wird ausschließlich von
KRAMP betrieben bzw. übernommen. HAMMERSCHMIED hat auf den Betrieb und die Funktionalität des Webshops
keinen Einfluss.
1.3 Der Einkauf im Webshop ist ausschließlich Unternehmern vorbehalten. Der AG bestätigt durch die Endkundenregistrierung (Punkt 2) mit konstitutiver Wirkung kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu
sein. Die Bestimmungen des KSchG und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) sind auf Bestellungen im
Webshop nicht anwendbar.
1.4 Dieser Zusatz tritt neben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von HAMMERSCHMIED; verändert diese nur insoweit, als sie in Widerspruch zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.


2 Registrierung.

2.1 Der AG hat vor seiner Bestellung im Webshop das Formular für die Endkundenregistrierung ausgefüllt und unterschrieben an HAMMERSCHMIED zu senden.
2.2 Der AG erhält nach Übermittlung der Endkundenregistrierung den Benutzernamen und das Passwort für den Zugriff
auf den Webshop.
2.3 Der AG ist für die sorgfältige Aufbewahrung und Verwaltung von Benutzername und Passwort alleine verantwortlich; er hat alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritten das unautorisierte Bestellen im Webshop unmöglich wird.
2.4 HAMMERSCHMIED kann die Registrierung des AG jederzeit grundlos löschen oder die Registrierung verweigern.
Die Bestellmöglichkeit im Webshop ist von HAMMERSCHMIED bis auf Widerruf erteilt.

3 Bestellung.

3.1 Die im Webshop angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind unverbindliche Einladungen an den AG, in Form
der Bestellung ein Kauf- oder sonstiges Vertragsanbot abzugeben.
3.2 Die Bestellung durch den AG erfolgt, indem er im Bestellverfahren die Schaltfläche "Auftrag senden" klickt. Die
danach erstellte automatische E-mail, mit der der Eingang der Bestellung bestätigt wird, stellt keine Annahme des 
Vertragsanbots dar.
3.3 Eine Bestellung ist von HAMMERSCHMIED angenommen, wenn KRAMP im Auftrag von HAMMERSCHMIED die
schriftliche Bestätigung der Bestellung innerhalb von 14 Tagen erklärt oder das Produkt dem AG zusendet. Durch
die Annahme der Bestellung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen HAMMERSCHMIED und dem AG zustande.
3.4 Die Annahme der Bestellung durch HAMMERSCHMIED erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass das Vertragsverhältnis zwischen HAMMERSCHMIED und KRAMP zum allenfalls vereinbarten Liefertermin aufrecht besteht;
werden Bestellungen ohne wechselseitige Ersatzpflicht gegenstandslos, wenn das Vertragsverhältnis zwischen
HAMMERSCHMIED und KRAMP zum vorgesehenen Liefertermin nicht mehr besteht.
3.5 Der AG haftet HAMMERSCHMIED verschuldensunabhängig für jede unautorisierte Verwendung des Passworts und
hält HAMMERSCHMIED für alle sich daraus ergebenden Nachteile schad- und klaglos. Der AG hat so insbesondere
das Entgelt für die unautorisiert bestellten Produkte an HAMMERSCHMIED zu entrichten, selbst wenn die bestellten
Produkte nicht dem AG zukommen.

4 Lieferung. 

4.1 Die Gefahr für die tatsächliche Lieferung bzw. den zufälligen Untergang der im Webshop bestellten Waren trägt
KRAMP.
4.2 Die Transportkosten der im Webshop bestellten Produkte trägt der AG.


5 Haftung.

5.1 HAMMERSCHMIED trifft keine Haftung, wenn – aus welchen Gründen auch immer – der Webshop ganz oder teilweise außer Betrieb ist oder KRAMP die Funktionen reduziert hat. HAMMERSCHMIED kann so dem AG keine fortlaufende und ununterbrochene Verfügbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Webshops zusagen. 

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